Maklerprovision Berlin

TOP 10 Fragen & Antworten zur Maklerprovision


Erfolgreich

verkaufen:

Maklerprovision 1,9%

Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9% Provision* (inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser.



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Immobilienpreis

Essentielles Wissen für Käufer und Verkäufer über die neue Maklerprovisionsregelung

  • Häufig wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
  • Maklerprovision ist nur bei Abschluss eines Kaufvertrags fällig

Ab dem 23. Dezember 2020 tritt eine Gesetzesänderung zur Maklerkostenverteilung in Kraft. Fabian Grünewald erläutert die Schlüsselaspekte des Gesetzes, das eine gegenseitige Begrenzung der Provisionen für Käufer und Verkäufer vorsieht. Für den Immobilienhandel gibt es nun drei mögliche Provisionsmodelle:

  1. Verkäufer und Käufer schließen jeweils einen Maklervertrag. Die vereinbarte Provision muss für beide Parteien gleich sein.
  2. Nur der Verkäufer schließt einen Maklervertrag. Der Käufer kann sich jedoch verpflichten, bis zu 50% der Provision zu übernehmen, sofern er zustimmt und der Verkäuferanteil bezahlt wurde.
  3. Der Verkäufer allein trägt die Provision, ohne Beteiligung des Käufers.

Fabian Grünewald meint, dass die Wahl des Modells vom Einzelfall abhängt, wobei die paritätische Teilung wahrscheinlich am häufigsten genutzt wird, da sie sich als fair erwiesen hat. Das Gesetz zielt darauf ab, Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, die Verbraucher sind, zu entlasten. Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke sind von dieser Regelung ausgenommen.


Übersicht Maklerprovision

Anwendungsbereich

Provision Verkäufer

marktüblich

Provision Verkäufer

bei Bergen Real Estate

Einfamilienhaus 3,57% nur 1,9%*
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 3,57% nur 1,9%*
Grundstück und Erstellung Einfamilienhaus (vertragliche Verknüpfung) 3,57% nur 1,9%*
Baugrundstück provisionsfrei für Verkäufer
Eigentumswohnung 3,57% nur 1,9%*
Wohnungspaket provisionsfrei für Verkäufer
Zweifamilienhaus provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus (gewerbliche Vermietung) provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus/-wohnung (Selbstnutzung, ganzjährig möglich) 3,57% nur 1,9%*
Mietshaus provisionsfrei für Verkäufer
Gewerbeimmobilie provisionsfrei für Verkäufer
Spezialimmobilien provisionsfrei für Verkäufer

*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.



Erfolgreich verkaufen mit der Bergen Formel:


*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.


In der Regel* Günstige Maklerprovision Berlin bei Bergen Real Estate

Es gilt für die Maklerprovision Berlin laut Gesetz das sogenannte Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf, was Änderungen für Verkäufer und Käufer mit sich bringt. Beauftragt ein Immobilieneigentümer einen Makler damit, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen, muss er mindestens 50 Prozent der vereinbarten Maklergebühren Berlin, das heißt der vertraglich festgelegten Provision, zahlen. Das bedeutet für Verkäufer Mehrkosten, zumal sie anders als bisher den Immobilienverkauf mit einem Makler nicht provisionsfrei abwickeln können. Käufer zahlen ab Januar 2021 im Vergleich zu davor eine niedrigere Maklerprovision Berlin, weil sie die Provision nicht mehr alleine tragen müssen, sondern gerecht mit dem Verkäufer teilen. Als Kunde von Bergen Real Estate zahlen Sie jedenfalls in der Regel* niedrigere Maklergebühren Berlin, egal ob Sie uns als Verkäufer mit der Vermittlung beauftragen oder wir Sie beim Kauf eines Objekts unterstützen. Für unsere Leistungen als Immobilienmakler verrechnen wir beiden Seiten denselben Betrag. 


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Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die neuen Regelungen im BGB zur Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien, die ab 23.12.2020 gelten, im Überblick:

 

Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser 

 

§ 656a BGB Textform 

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

 

§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

 

§ 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

 

§ 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.

(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.


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Maklerprovision Berlin

Trotz in der Regel* niedrigerer Maklerprovision Berlin umfangreicher All-inclusive-Service 

Bei Bergen Real Estate profitieren Sie als Verkäufer auch nach dem neuen Gesetz zur Maklerprovision ab Januar 2021 von niedrigen Maklergebühren Berlin. Demnach müssen Sie sich laut bundesweit geltender Vorgabe beim Immobilienverkauf die Provision mit dem Käufer teilen, das heißt mindestens 50 Prozent davon übernehmen. Das ist gesetzmäßig vorgeschrieben und daher nicht verhandelbar. Je nach Makler können das für den Immobilienverkäufer Kosten von bis zu rund 3,57 Prozent vom Verkaufspreis bedeuten. Allerdings muss diese Provision nicht zwangsläufig so hoch sein, weil sie der individuellen Vereinbarung mit dem Immobilienmakler unterliegt. Als Kunde von Bergen Real Estate zahlen Sie als Verkäufer ab Januar 2021 in der Regel* eine günstige Maklerprovision Berlin von nur 1,9 Prozent* vom Verkaufspreis inkl. ges. Mwst. Im branchenweiten Vergleich ist das ein niedriger Wert, zumal die lokale Provisionshöhe bis zu 3,57 Prozent betragen kann. Trotz in der Regel* geringer Maklergebühren erhalten Sie bei Bergen Real Estate einen umfangreichen All-Inclusive-Service für Vermarktung und Verkauf. 


FAQ - häufig gestellte Fragen

Beim Kauf eines Einfamilienhauses teilen sich Verkäufer und Käufer üblicherweise die Maklerprovision. Demnach zahlen beide jeweils die Hälfte der Provision. Bei Bergen Real Estate sind das für jede Partei regelmäßig 1,9 Prozent einschließlich Mehrwertsteuer. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses oder gewerblich genutzten Ferienhauses zahlt üblicherweise der Käufer die volle Provision alleine.

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Beim Verkauf eines Einfamilienhauses und einer Wohnung zahlt der Verkäufer regelmäßig die halbe Maklerprovision, während der Käufer die andere Hälfte der Provision übernimmt. Eine andere Vereinbarung gibt es bei Grundstücken und Gewerbeimmobilien. Beim Verkauf von Baugrundstücken, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeobjekten zahlt der Käufer die volle Provision, während die Transaktion für den Verkäufer provisionsfrei ist.

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Wer die Maklerprovision zahlt, richtet sich nach dem Gesetz und der individuellen Vereinbarung. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen zahlen regelmäßig Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Private Immobilienkäufer (= Verbraucher) dürfen laut Gesetz nur höchstens 50 Prozent der Provision tragen. Bei Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien übernehmen Immobilienkäufer üblicherweise die gesamte Maklerprovision.

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Die Mehrwertsteuer bei der Maklerprovision beträgt 19 Prozent. Die vom Makler ausgewiesene Provision versteht sich als Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer. Das bedeutet beispielsweise: Die von Bergen Real Estate regelmäßig für Verkäufer und Käufer berechnete Maklerprovision von jeweils 1,9 Prozent enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

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Es gibt keine allgemein verbindliche Antwort zur Höhe der Maklerprovision, da sie je nach Immobilienart, Region und Makler unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bei Bergen Real Estate ist die Maklerprovision mit regelmäßig 1,9 Prozent vom Verkaufspreis (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) für Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Branchenvergleich niedrig. Üblich sind bis zu 3,57 Prozent bei privaten Wohnimmobilien sowie bis zu 7,14 Prozent bei Grundstücken und Gewerbeobjekten.

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