Die Erben einer Immobilie müssen die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlassen. Sie legen hierfür entweder das öffentliche Testa- ment inklusive Eröffnungsprotokoll des Gerichts oder aber den Erbschein vor. Auf Basis dieser Unterlage dokumentiert das Grundbuchamt den Eigentumsübergang. Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die die Erben ausweist. Er ist auf Antrag beim Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers erhältlich.
Mit diesen Formalitäten ist es allerdings nicht abgetan. Es liegt auch in der Verantwortung der Erben, die Immobilie zu erhalten. Darunter fallen insbe- sondere diese Aufgaben:
Die Instandhaltung der Immobilie muss jedenfalls gesichert sein, um die Zeit bis zu einem etwaigen Verkauf oder dem Einzug eines Mieters gut zu überbrücken.
Für die Erben einer Immobilie liefern die entsprechenden Unterlagen des Erblassers entscheidende Informationen über die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten. Dazu gehören beispielsweise die Versicherungsunterlagen, Gemeindeabrechnungen und Rechnungen von Handwerkern, die die Wartungsarbeiten durchführen.
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