Kann man mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?


Immobilienmakler Berlin Charlottenburg

Wichtige Änderungen zur Maklerprovision

Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9% Provision* (inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser.

Wir informieren über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:



Kann man mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Grundsätzlich kann man mehrere Immobilienmakler gleichzeitig beauftragen, wenn mit jedem dieser Makler nur ein einfacher Maklerauftrag besteht. Allerdings ist nicht mit besseren Erfolgsaussichten zu rechnen, weil die Makler weniger Engagement zeigen werden, weil sie nicht sicher sein können, dass sie eine Provision erhalten. Das Tätigwerden mehrerer Makler gleichzeitig kann zudem die Kaufinteressenten misstrauisch machen und Unsicherheit hervorrufen, weil der Anschein entsteht, dass das Objekt schwer verkäuflich ist. 

 

Wenn Sie lediglich einen Makler beauftragen, handelt es sich um einen Alleinauftrag, der den Immobilienmakler dazu verpflichtet, den Verkauf aktiv voranzutreiben. Als Auftraggeber dürfen Sie bei einem einfachen Alleinauftrag keinen zusätzlichen Makler mit dem Verkauf betrauen, aber selbst aktiv nach Kaufinteressenten suchen und gegebenenfalls die Immobilie eigenständig, das heißt ohne Zutun des Maklers, verkaufen. 

 

Wenn Sie mit dem Immobilienmakler einen qualifizierten Alleinauftrag abschließen, darf das Objekt nicht ohne Mitwirkung des Maklers verkauft werden. In diesem Fall müssen Sie auch Kaufinteressenten, die Sie selbst gefunden haben, an den Immobilienmakler verweisen. Beim qualifizierten Alleinauftrag sind der Einsatz des Maklers und die Erfolgschancen auf einen Verkauf regelmäßig besonders hoch. 

 

Es besteht die Möglichkeit, den Maklervertrag für eine befristete Laufzeit zu schließen, um sich nicht zu lange zu binden. In diesem Fall können Sie nach dem Laufzeitende einen anderen Immobilienmakler, wenn die Leistungen des ursprünglichen Maklers nicht zufriedenstellend waren. 

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