Maklervertrag kündigen


Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie einen Maklervertrag kündigen dürfen, ohne finanzielle Nachteile zu haben, hängt davon ab, ob Sie einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen haben und welche Bedingungen vereinbart wurden.

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Unbefristeter Maklervertrag

Ein unbefristeter Maklervertrag ist jederzeit kündbar, ohne dass Sie eine Begründung abgeben müssen. Sie können den Maklervertrag sofort kündigen. In diesem Fall muss der Makler umgehend alle Vermittlungstätigkeiten unterlassen.

Befristeter Maklervertrag

Anders ist die Situation bei einem befristeten Maklervertrag, den die meisten Makler abschließen. Bei einem solchen zeitlich begrenzten Vertrag hat das Maklerbüro das Recht, die Immobilie in der vertraglich festgelegten Laufzeit zu vermarkten.

 

Einen befristeten Maklervertrag kündigen Sie pünktlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder, wenn es einen außerordentlichen Kündigungsgrund gibt. Eine sofortige Kündigung ohne Angabe von Gründen ist im Gegensatz zum unbefristeten Vertrag nicht möglich.

Der Vertrag kann auch automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist enden, sofern es keine Klausel gibt, dass er sich verlängert.

 

Wenn Sie einen befristeten Maklervertrag kündigen möchten, bevor die Laufzeit endet, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Immobilienmakler seine Pflichten schwerwiegend verletzt, weil er

  • die Immobilie trotz Vereinbarung nicht im Internet vermarktet hat
  • keine Besichtigungstermine wahrnimmt, obwohl es Kaufinteressenten gibt
  • den Preis nach unten drückt, um die Immobilie selbst zu erwerben oder einem Bekannten zukommen zu lassen.

In einem solchen Fall müssen Sie als Auftraggeber den Maklervertrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von diesen Umständen erfahren haben, schriftlich kündigen.

 

Im Idealfall schließt ein Auftraggeber keinen Maklervertrag mit langer Laufzeit (nicht länger als sechs bis acht Monate) ab, weil ihm dann kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht.


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Was passiert wenn der Makler keinen Käufer findet?

Wenn Sie mit Ihrem Makler unzufrieden sind, weil er seine Leistungen nicht in Ihrem Sinne erbringt, sollten Sie dies direkt ansprechen. Ein klärendes Gespräch ist wichtig, um die unerfüllten Erwartungen kundzutun. Wenn es der Makler anschließend nicht schafft, Ihr Vertrauen zurückzugewinnen, oder wenn er keine Einsicht zeigt, sollten Sie den Maklervertrag kündigen.

 

Auch wenn ein befristeter Maklervertrag noch aufrecht ist und der Immobilienmakler seine Pflichten nicht verletzt hat, gelingt es regelmäßig, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Wenn kein Vertrauen mehr besteht und der Kunde die Vermittlungstätigkeit nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, ist auch der Makler nicht mehr daran interessiert, Vermarktungsschritte zu setzen. Dies hat einen einfachen Grund: Der Makler kann den Immobilieneigentümer nicht dazu zwingen, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, selbst wenn er einen passenden Käufer gefunden hat.

Was passiert wenn der Makler keinen Käufer findet?

Wenn der Makler keinen Käufer findet, bleibt der Maklervertrag folgenlos. Das bedeutet, dass auch keine Provision fällig wird. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag muss der Immobilienmakler aktiv werden und Vermittlungsaktivitäten setzen. Wenn er trotz dieser Leistungsverpflichtung untätig bleibt, kann dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zustehen. Für den Fall, dass der beauftragte Makler keinen Käufer findet, sollten Sie als Verkäufer jedenfalls das Gespräch mit ihm suchen und allenfalls eine Kündigung anstreben, um später einen anderen Immobilienmakler mit der Vermarktung zu betrauen.

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