Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?


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Die Neuregelung zur Maklerprovision führt unter Verkäufern und Käufern zu Unsicherheiten. So beschäftigt Kunden beispielsweise die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?“ Als Makler ist es uns ein persönliches Anliegen, Verkäufer und Käufer, die mit uns zusammenarbeiten, bezüglich dieser Kostenfrage zu informieren. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Maklerprovision Verkauf Mehrfamilienhaus für Sie zusammengefasst.

 

Die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?“ lässt sich so beantworten: Der Verkauf von Mehrfamilienhäusern ist für die Hausverkäufer regelmäßig provisionsfrei. Das bedeutet, dass die Käufer üblicherweise die Provision an den Immobilienmakler zahlen, wenn ein Mehrfamilienhaus erfolgreich verkauft wird. Wie hoch diese Maklerprovision ausfällt, ist Gegenstand der Preisverhandlung mit dem Makler. Es gibt zwar marktübliche Werte. Bei Bergen Real Estate setzen wir die Provisionshöhe in der Regel niedriger an, sodass der Käufer eines Mehrfamilienhauses bei uns eine vergleichsweise geringe Provision zahlt.



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Maklerprovision Verkauf Mehrfamilienhaus

Die gesetzlich geregelte Vorgehensweise, wonach sich Verkäufer und Käufer die Provision teilen, so wie es etwa beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken der Fall ist, gilt somit für Mehrfamilienhäuser nicht. Für Sie als Verkäufer wird keine Provision fällig, wenn Sie ein Zweifamilienhaus, ein Mietshaus, ein gewerblich genutztes Ferienhaus oder ein Paket aus mehreren Wohnungen (Wohnungspaket) verkaufen. Auch die Veräußerung von Gewerbeimmobilien und Spezialimmobilien bleibt für Immobilienverkäufer provisionsfrei, weil Ihr Vertragspartner nicht als Verbraucher auftritt. Anders ist die Situation, wenn das Ferienhaus oder die Ferienwohnung zur Selbstnutzung dient. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer einen Teil der Provision, weil der Käufer Verbraucher ist. Die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?“ (zum Beispiel Zweifamilienhaus) lässt sich dahingehend regeln, dass dieses Veräußerungsgeschäft für den Verkäufer provisionsfrei bleibt und der Käufer stattdessen die Provision übernimmt. Dies ist auch aufgrund der neuen Gesetzeslage rechtlich gedeckt, weil der Käufer eines Mehrfamilienhauses nicht als Verbraucher einzustufen ist.


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Fabian Grünewald Immobilienmakler Berlin

Fabian Grünewald

Dipl. Kommunikationswirt

Kfm. der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Immobilienwertermittler (IHK)



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