Das Bieterverfahren ist eine moderne Variante, um Immobilien zu verkaufen, und damit eine Alternative zur klassischen Verkaufsmethode. Mit dem Wettbewerb beim Bieterverfahren können Makler die Nachfrage steigern und den Preis in die Höhe treiben. Im folgenden Überblick haben wir Eigenschaften, Vorteile, Risiken und andere Informationen zum Bieterverfahren beim Immobilienverkauf für Sie zusammengefasst.
Das Bieterverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Kaufinteressenten ähnlich wie die Bieter einer Auktion Gebote abgeben und damit den Kaufpreis bilden. Bei dieser innovativen Verkaufsstrategie bestimmt sich der Preis durch den Wettbewerb unter den potenziellen Käufern. Demnach liegt die Preisfindung beim Käufer, nicht beim Verkäufer. In der Regel entscheiden die Kaufinteressenten frei, ohne an einen Mindestpreis gebunden zu sein. Allerdings können Sie als Eigentümer davon abweichen und nach Rücksprache mit Ihrem Makler einen Mindestpreis im Exposé festschreiben. Wenn sich viele Personen für die Immobilie interessieren und mitbieten, kann dieser starke Wettbewerb den Kaufpreis in die Höhe treiben.
Ein Bieterverfahren bei Immobilien läuft in diesen Schritten ab:
1. Immobilie vermarkten
Der Makler vermarktet die Immobilie, indem er sie auf Immobilienplattformen veröffentlicht oder eine Anzeige in den Printmedien schaltet. In diesen Annoncen muss der Immobilienmakler zwingend angeben, dass ein Bieterverfahren stattfindet. Darin nennt er auch den Termin für die Sammelbesichtigung der Immobilie.
2. Sammelbesichtigung durchführen
Die Kaufinteressenten besichtigen das Objekt zum genannten Sammelbesichtigungstermin. Im Einzelfall können Sie als Kaufinteressent mit dem Makler eine Einzelbesichtigung vereinbaren.
3. Gebote der Kaufinteressenten einholen
Die potenziellen Käufer geben innerhalb der vereinbarten Frist (regelmäßig zwei bis vier Wochen) Preisgebote ab. Je nach gewähltem Verfahren erfolgt die Abgabe der Gebote entweder schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder persönlich. Eine besondere Variante sieht das Online-Verfahren vor.
4. Bieter informieren
Sofern es das Verfahren vorsieht, unterrichtet der Makler die Kaufinteressenten über den Fortschritt des Bieterverfahrens und das Höchstgebot.
5. Gebote prüfen
Der Immobilienmakler analysiert die eingelangten Gebote und informiert den Bieter mit dem höchsten Gebot.
6. Liste erstellen
Der Eigentümer bekommt eine Liste mit den Geboten aller Kaufinteressenten, die jedoch unverbindlich sind.
7. Entscheidung treffen
Der Immobilieneigentümer entscheidet, ob er das Höchstgebot annehmen und den Verkauf zu diesem Preis abwickeln möchte. Bei dieser Entscheidung ist er auf die Kaufbereitschaft des Bieters angewiesen, weil andernfalls die Vertragsunterzeichnung nicht zustande kommt.
Der beteiligte Makler führt das Bieterverfahren als Offline-Variante, per E-Mail-Kommunikation oder als Online-Verfahren durch. Bei der E-Mail-Kommunikation nimmt er die Gebote der Interessenten bis zu einem bestimmten Stichtag entgegen. Das Prozedere sieht so aus, dass die Bieter per E-Mail Informationen über das Höchstgebot erhalten und innerhalb der Bietfrist je ein Gebot einreichen können. Gibt es mehrere Gebote in derselben Höhe, kann der Makler eine zweite Gebotsrunde starten, um weitere Gebote einzuholen. Dieses Bieterverfahren endet, sobald das höchste Gebot bestimmt wurde beziehungsweise der Immobilieneigentümer einem Bieter den Zuschlag gegeben hat.
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Beim Online-Bieterverfahren geben die Kaufinteressenten ihre Gebote auf einer Internetplattform ab. Der Makler setzt nach der Objektbesichtigung einen Termin fest, an dem die Interessenten über einen geschützten Bereich des Internetportals Preisgebote abgeben können. Den potenziellen Käufern bleibt regelmäßig ein kurzes Zeitfenster von einigen wenigen Stunden, um mitzubieten. Sie können dabei die einlangenden Gebote der Mitbieter verfolgen und auf Wunsch jederzeit ein höheres Gebot abgeben. Ähnlich wie auf einer klassischen Auktionsplattform läuft dieses Prozedere darauf hinaus, innerhalb einer kurzen Zeitspanne den höchsten Preis zu bestimmen. Ein Online-Bieterverfahren punktet mit Transparenz und Schnelligkeit.
Ursprünglich wurde das Bieterverfahren hauptsächlich bei Immobilien eingesetzt, die der Eigentümer über einen längeren Zeitraum erfolglos zum Kauf angeboten hat. In der Praxis kann sich dieses Gebotsverfahren auch in anderen Situationen bewähren:
Es gibt somit einige Fälle, in denen diese Verfahrensart eine gute Option ist. Laut Immobilienexperten kann ein Bieterverfahren dann lohnenswert sein, wenn die Immobilie entweder einen ganz besonderen Vorteil bietet oder aber einen Haken hat.
Schneller Verkaufswunsch, Preisbestimmung und hohe Nachfrage – diese Gründe sprechen für ein Bieterverfahren:
1. Schneller Verkaufsabschluss möglich
Wenn der Zeitplan optimal abläuft, kann der Eigentümer die Immobilie innerhalb von wenigen Wochen verkaufen. Für einen klassischen Hausverkauf sind mehrere Monate einzuplanen. Der Verkäufer kann somit Zeit sparen. Besonders schnelle Ergebnisse verspricht das Online-Bieterverfahren.
2. Gute Chancen auf hohen Preis
Durch den Wettbewerb der Bieter untereinander kann der Verkäufer einen optimalen Preis erzielen. Je mehr Interessenten Gebote abgeben, einen umso höheren Verkaufspreis können Verkäufer und Immobilienmakler erreichen.
3. Höhere Nachfrage
Mit der Ankündigung eines Bieterverfahrens steigen die Chancen auf eine höhere Nachfrage. Demnach können Makler und Verkäufer mehr Kaufinteressenten erreichen als bei einer herkömmlichen Vermarktung.
4. Immobilienbewertung: Marktwert ermitteln
Selbst wenn das Bieterverfahren nicht zum Verkaufsabschluss führt, zieht der Eigentümer daraus einen Vorteil. Anhand der Gebote der Kaufinteressenten lässt sich der Marktwert realistisch einschätzen. Der Verkäufer kann die Immobilie danach auf andere Weise zum Kauf anbieten.
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Eigentümer, die eine Immobilie per Bieterverfahren verkaufen möchten, berücksichtigen diese Nachteile beziehungsweise Risiken.
1. Keine Erfolgsgarantie
Die Gebote der Kaufinteressenten sind nicht bindend. Es besteht die Gefahr, dass der Höchstbietende sein Preisangebot wieder zurücknimmt. Umgekehrt können dem Eigentümer die eingelangten Gebote zu niedrig sein, sodass der Verkauf daran scheitert. Hier ist allerdings zu bedenken, dass es auch bei einem üblichen Verkaufsverfahren keine Erfolgsgarantie gibt.
2. Interessenten ohne ernste Absichten
Ein Bieterverfahren samt Besichtigungstermin kann Personen anlocken, die nur aus Neugierde teilnehmen und keine ernst gemeinten Gebote abgeben. Es besteht das Risiko, Schnäppchenjäger anzusprechen, die gar keinen Kauf zu einem realistischen Preis anstreben.
3. Wettbewerb schreckt Bieter ab
Die für das Bieterverfahren typische Wettbewerbssituation kann ernste Kaufinteressenten abschrecken. Es besteht daher die Gefahr, dass potenzielle Käufer trotz Interesse vorzeitig aus dem Bieterverfahren aussteigen oder erst gar nicht daran teilnehmen.
Anders als Auktion und Zwangsversteigerung ist das Bieterverfahren weder für den Eigentümer noch für den Meistbietenden rechtlich bindend. Das bedeutet, dass es dem Immobilienverkäufer frei steht, das höchste Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Für den Eigentümer ergibt sich aus dem Bieterverfahren keine Verpflichtung, den Verkauf tatsächlich durchzuführen. Ebenso wenig ist der Meistbietende dazu verpflichtet, den Immobilienkauf zum abgegebenen Preis einzugehen. Bei einer Auktion oder Versteigerung mündet der Zuschlag hingegen zwingend in den Verkauf des Objekts.
Der Eigentümer kann den Verkauf ablehnen, wenn ihm der angebotene Kaufpreis zu niedrig erscheint. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Makler auf Basis des Gebotspreises mit dem Kaufinteressenten weiter verhandelt, falls es dem Wunsch des Eigentümers entspricht. Wenn Sie das Vorhaben eines bestimmten Bieters schätzen und der Preis nicht oberste Priorität hat, können Sie als Verkäufer auch ein niedrigeres Gebot vorziehen.
Ein Makler kann den Verkaufsprozess entscheidend beeinflussen.
Lesen Sie diese 9 Punkte warum Sie Ihre Immobilie mit einem Makler verkaufen sollten.
Strukturiertes Bieterverfahren
Beim strukturierten Bieterverfahren ist der Ablauf klar festgelegt, sodass der Prozess transparent abläuft und die Kaufinteressenten die idealen Rahmenbedingungen für eine überlegte Kaufpreisentscheidung vorfinden. Das strukturierte Bieterverfahren unterteilt sich in diese Schritte:
Es gibt Verkäufer und Kaufinteressenten eine klare Struktur vor.
Offenes Bieterverfahren
Beim offenen Bieterverfahren kündigt der Makler zunächst einen offenen Besichtigungstermin an. Im Rahmen dieser offenen Besichtigung (Open-House-Besichtigung) können alle Kaufinteressenten die Immobilie im Beisein des Maklers begutachten und sich über das Grundstück führen lassen. Danach bestimmt der Immobilienmakler eine Bietfrist, innerhalb der die Interessenten Gebote abgeben.
Privates Bieterverfahren
Ein privates Bieterverfahren dient dem Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer Privatperson steht. Zum Teil wird das private Bieterverfahren dem Begriff offenes Bieterverfahren gleichgesetzt. Dieses private Verkaufsmodell für Immobilien grenzt sich von Auktionen und Versteigerungen ab.
Öffentliches Bieterverfahren
Bei öffentlichen Bieterverfahren stehen auf Seite der Verkäufer Gemeinden, Kreise, Länder und andere öffentliche Gebietskörperschaften. Dieses Bieterverfahren folgt einer gesetzlichen Regelung.
Ein Immobilienmakler wie Bergen Real Estate organisiert den kompletten Ablauf des Bieterverfahrens und übernimmt die notwendigen Vorbereitungen. Dazu gehört die Erstellung eines umfangreichen Exposés, das die Immobilie mit Bildern und Texten ansprechend abbildet und beschreibt. Eine zeitintensive Aufgabe beim Bieterverfahren besteht darin, das Objekt ansprechend zu präsentieren und ausreichend Interessenten zu erreichen, die Gebote abgeben. Makler greifen für die Vermarktung auf ihre Kontakte und ein gutes Netzwerk zurück, was die Chancen beim Bieterverfahren erhöht. Sie bestimmen auch den Ablauf des Bieterverfahrens, informieren die Interessenten über den Prozess und nehmen die Gebote entgegen. Schließlich bekommen Sie als Verkäufer vom Makler eine Übersicht mit den eingelangten Geboten der Kaufinteressenten.
Wenn Sie sich als verkaufswilliger Eigentümer für das Bieterverfahren interessieren, beratet und unterstützt Sie Bergen Real Estate sehr gerne bei der Umsetzung!
Im Bieterverfahren gibt es verschiedene Taktiken und Ansätze für Käufer. Gerne beraten wir Sie, wie Sie für Ihre Traumimmobilie den Zuschlag im Bieterverfahren erhalten.