Hinweise zur notariellen Beurkundung und Abwicklung Ihres Immobilien-Kaufvertrages für Käufer


Vor und während des Beurkundungstermins

Vor dem Beurkundungstermin nimmt das Notarbüro Einsicht in das Grundbuch und stellt Ihnen einen Vertragsentwurf zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Notar oder die Notarfachangestellten wenden. Während der Beurkundung liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt die wichtigsten Stellen. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steueridentifikationsnummer mit.

Wesentliche Inhalte des notariellen Kaufvertrages

  1. Was wird mitverkauft?

    • Zum Grundstück gehörende Gebäude und fest verbundene Dinge (z.B. Einbauküche, Heizungsanlage) sind immer mitverkauft.
    • Zubehör (z.B. Sauna, Ölvorräte) gilt ebenfalls als mitverkauft, sofern nicht anders geregelt.
    • Bewegliche Gegenstände (z.B. Gartenmöbel) sind nur mitverkauft, wenn ausdrücklich im Vertrag erwähnt.
  2. Kaufpreiszahlung und Eigentumserwerb

    • Der Kaufpreis ist erst nach Erhalt der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung zu zahlen. Diese erhalten Sie, wenn sichergestellt ist, dass Sie das Eigentum ohne Belastungen erwerben.
  3. Lastenfreistellung

    • Sie erwerben das Grundstück in der Regel unbelastet. Der Notar kümmert sich um die Löschung bestehender Belastungen.
  4. Grundschuldbestellung

    • Der Verkäufer erlaubt im Kaufvertrag eine vorzeitige Beleihung für Ihre finanzierende Bank. Vereinbaren Sie dazu einen Termin zur notariellen Bestellung der Grundschuld.
  5. Haftung für Sachmängel

    • Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel, es sei denn, es wurden bestimmte Eigenschaften garantiert oder Mängel arglistig verschwiegen.
  6. Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten, Gefahr

    • Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über.
  7. Vertragskosten

    • Die Kosten des Vertrags trägt der Käufer, der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Löschung von Belastungen.
  8. Weitere Kosten

    • Notarkosten und Grundbuchkosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert je nach Bundesland.
  9. Gebäudeversicherung

    • Die bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers geht automatisch auf den Käufer über, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist.
  10. Notaranderkonto

    • Eine Zahlung über ein Notaranderkonto ist nur in besonderen Fällen erforderlich und bietet keinen zusätzlichen Schutz gegenüber einer direkten Zahlung an den Verkäufer.

Was passiert nach der notariellen Beurkundung?

 

  1. Vertragsabwicklung: Der Notar übergibt Ihren Kaufvertrag seinem Team zur Abwicklung.
  2. Dokumentenzusendung: Kurz nach der Beurkundung erhalten Sie je nach Wunsch eine beglaubigte oder einfache Kopie Ihres Kaufvertrages für Ihre Unterlagen.
  3. Genehmigungen und Vollmachten: Der Notar kümmert sich um die Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Vollmachtsbestätigungen, falls nicht alle Beteiligten persönlich bei der Beurkundung anwesend waren.
  4. Anzeige beim Finanzamt: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben meldet der Notar den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen beim Finanzamt, das dann die Grunderwerbsteuer prüft. Sobald die Steuer beglichen ist, erhält der Notar die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich ist.
  5. Einholung weiterer Unterlagen: Der Notar besorgt alle weiteren Dokumente, die für die Sicherung des Käufers und die Erfüllung der Kaufpreisfälligkeitsbedingungen notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Zustimmung des WEG-Verwalters und die Einholung von Verzichtserklärungen zu gesetzlichen Vorkaufsrechten.
  6. Fälligkeitsmitteilung: Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Bedingungen erfüllt sind, informiert der Notar die Käuferseite über die Fälligkeit des Kaufpreises, der dann innerhalb einer festgelegten Frist zu zahlen ist.
  7. Kaufpreiszahlung: Die vollständige Zahlung des Kaufpreises wird durch Überweisungsbescheinigungen der ausführenden Banken nachgewiesen. Die Verkäuferseite bestätigt den Zahlungseingang.
  8. Übergabe des Kaufgegenstands: Nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie. Zu diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte, Lasten und Risiken auf den Käufer über.
  9. Grundbuchumschreibung: Unabhängig von der Übergabe beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch, sobald die Zahlung bestätigt und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
  10. Abschluss des Kaufvertrags: Der Notar informiert Sie über den vollständigen Vollzug des Kaufvertrages, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist.

Notarkosten

Die Kostenberechnung erfolgt kurz nach der Beurkundung. Sie wird der Partei zugesandt, die laut Kaufvertrag die Kosten zu tragen hat. Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten für die Löschung der Grundpfandrechte gesondert abgerechnet werden.

Zusätzliche Hinweise

Die Abwicklung kann sich in Einzelfällen verzögern, beispielsweise bei Erbschaftsfällen. In solchen Fällen kann ein Notaranderkonto sinnvoll sein. Für dringende Fragen stehen Ihnen die Notarfachangestellten oder der Notar zur Verfügung.

Notarkosten Tabelle am Beispiel Berlin

Kaufpreis 

Notarkosten

inkl. MwSt.

Grundbuchamt

Grunderwerbsteuer

(6%) in Berlin

Mehrkosten bei

Abwicklung über

Notaranderkonto

180.000 € 1.520  € 490 € 10.800 € 650 €
320.000 € 2.330 € 760 € 19.200 € 1.000 €
550.000 € 3.700 € 1.200 € 33.000 € 1.570 €
700.000 € 4.550 € 1.500 € 42.000 € 1.930 €
1.200.000 € 7.400 € 2.500 € 72.000 € 3.130 €
2.500.000 € 14.850 € 4.900 € 150.000 € 6.250 €

Hinweis: Die angegebenen Werte sind nicht verbindlich und können in Ihrem konkreten Fall variieren. Die Höhe der Notarkosten hängt nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von weiteren Faktoren ab. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an das Notarbüro.

Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung des Kaufvertrages

Zeitraum nach Beurkundung ca. Schritt
wenige Tage Versand des Kaufvertrages und Antrag auf Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
 4 Wochen Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids vom Finanzamt.
 4-10 Wochen Versand der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, sobald die Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind.
 6-12 Wochen Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten an den Käufer mit vollständiger Kaufpreiszahlung.
 5-12 Monate Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Käufer und Verkäufer erhalten eine schriftliche Eintragungsnachricht.
 3 Monate nach Eigentumsumschreibung Anzeige des Eigentumswechsels bei der Grundsteuerstelle durch den Käufer.