Was passiert nach der notariellen Beurkundung?


Die nächste Schritte nach Notartermin

 

  1. Vertragsabwicklung: Der Notar übergibt Ihren Kaufvertrag seinem Team zur Abwicklung.
  2. Dokumentenzusendung: Kurz nach der Beurkundung erhalten Sie je nach Wunsch eine beglaubigte oder einfache Kopie Ihres Kaufvertrages für Ihre Unterlagen.
  3. Genehmigungen und Vollmachten: Der Notar kümmert sich um die Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Vollmachtsbestätigungen, falls nicht alle Beteiligten persönlich bei der Beurkundung anwesend waren.
  4. Anzeige beim Finanzamt: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben meldet der Notar den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen beim Finanzamt, das dann die Grunderwerbsteuer prüft. Sobald die Steuer beglichen ist, erhält der Notar die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich ist.
  5. Einholung weiterer Unterlagen: Der Notar besorgt alle weiteren Dokumente, die für die Sicherung des Käufers und die Erfüllung der Kaufpreisfälligkeitsbedingungen notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Zustimmung des WEG-Verwalters und die Einholung von Verzichtserklärungen zu gesetzlichen Vorkaufsrechten.
  6. Fälligkeitsmitteilung: Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Bedingungen erfüllt sind, informiert der Notar die Käuferseite über die Fälligkeit des Kaufpreises, der dann innerhalb einer festgelegten Frist zu zahlen ist.
  7. Kaufpreiszahlung: Die vollständige Zahlung des Kaufpreises wird durch Überweisungsbescheinigungen der ausführenden Banken nachgewiesen. Die Verkäuferseite bestätigt den Zahlungseingang.
  8. Übergabe des Kaufgegenstands: Nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie. Zu diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte, Lasten und Risiken auf den Käufer über.
  9. Grundbuchumschreibung: Unabhängig von der Übergabe beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch, sobald die Zahlung bestätigt und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
  10. Abschluss des Kaufvertrags: Der Notar informiert Sie über den vollständigen Vollzug des Kaufvertrages, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist.

NOTARKOSTEN

Die Kostenberechnung erfolgt kurz nach der Beurkundung. Sie wird der Partei zugesandt, die laut Kaufvertrag die Kosten zu tragen hat. Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten für die Löschung der Grundpfandrechte gesondert abgerechnet werden.