Maklerprovision Berlin: Wer wie viel und wann zahlt


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(inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser.



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Immobilienpreis

Die Maklergebühr Berlin: Wofür und wann ist sie zu zahlen?

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und wollen daher wissen, wie hoch die Maklerprovision Berlin Prozent ist? Vielleicht stehen Sie aber auch auf der anderen Seite und fragen sich, welche Maklergebühren Berlin für Sie als Käufer beim Wohnungskauf anfallen? Egal, ob Sie als Verkäufer auftreten oder ein Objekt kaufen möchten, hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen wie „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf einer Wohnung?“ „Wie hoch ist Maklerprovision Berlin Kauf eines Einfamilienhauses?“ „Wer kommt für die Maklergebühren Berlin bei Mehrfamilienhäusern auf?“ Über diese und andere Punkte zu den Themen Maklerprovision berechnen und zahlen können Sie sich bei uns informieren.  

Mit der Maklerprovision wird ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie entlohnt. Dies gilt dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Es gibt einen wirksamen, schriftlichen Maklervertrag mit Verkäufer beziehungsweise Käufer.
  • Der Makler sorgt mit seiner Leistung (Vermittlungstätigkeit) dafür, dass ein wirksamer Kaufvertrag über eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück abgeschlossen wird.

Wann die sogenannte Maklercourtage zur Zahlung fällig wird, verrät ein Blick in die AGB des Maklers. Meist tritt die Fälligkeit ein, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Üblich ist eine Zahlungsfrist von sieben bis 14 Tagen.


Übersicht Maklerprovision

Anwendungsbereich

Provision Verkäufer

marktüblich

Provision Verkäufer

bei Bergen Real Estate

Einfamilienhaus 3,57% nur ab 1,9%*
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 3,57% nur ab 1,9%*
Grundstück und Erstellung Einfamilienhaus (vertragliche Verknüpfung) 3,57% nur ab 1,9%*
Baugrundstück provisionsfrei für Verkäufer
Eigentumswohnung 3,57% nur ab 1,9%*
Wohnungspaket provisionsfrei für Verkäufer
Zweifamilienhaus provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus (gewerbliche Vermietung) provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus/-wohnung (Selbstnutzung, ganzjährig möglich) 3,57% nur ab 1,9%*
Mietshaus provisionsfrei für Verkäufer
Gewerbeimmobilie provisionsfrei für Verkäufer
Spezialimmobilien provisionsfrei für Verkäufer

*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je ab 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.

Maklerprovision Berlin Wer zahlt? Käufer, Verkäufer oder beide?

Zur Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses?“ sind laut Gesetz diese drei Modelle denkbar:

 

Modell 1 (= Regelfall): Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklergebühren gleichmäßig

Bei diesem Modell besteht ein Maklervertrag zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Makler. Darin ist die Höhe der Provision geregelt, die beim Verkauf fällig wird. Mit dem Käufer gibt es ebenso einen Maklervertrag, in welchem die identische Provisionshöhe festgeschrieben ist. Die Vereinbarung einer anderen Höhe wäre unzulässig. Dieses Modell basiert auf dem Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB, wonach in beiden Maklerverträgen nur dieselbe Provisionshöhe festgelegt werden darf. Demnach wäre es nicht zulässig, dass eine Partei weniger zahlt als die andere.

 

Modell 2: Maklervertrag mit Verkäufer und nachträgliche Vereinbarung mit Käufer

Option 2 besteht darin, dass es nur einen Maklervertrag mit dem Verkäufer gibt, dessen Interessen der Immobilienmakler vertritt. Da jedoch auch der Käufer von den Vermittlungstätigkeiten des Maklers profitiert, kann sich dieser mit einer notariellen Vereinbarung dazu verpflichten, die Provision teilweise (höchstens 50 Prozent) zu zahlen. Dieses Modell setzt voraus, dass sich der Käufer zur Zahlung bereit erklärt und der Provisionsanteil des Verkäufers entrichtet wurde. Hier braucht es einen Zahlungsnachweis.

Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer den Käufer zur Zahlung der gesamten Maklerprovision verpflichtet, ist gemäß § 656d BGB (Abwälzungsregelung) unzulässig. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Gegenzug zur vollständigen Übernahme der Provisionszahlung der Kaufpreis reduziert wird (Urteil des BGH vom 6. März 2025 – I ZR 138/24).

 

Modell 3: Verkäufer zahlt Maklercourtage alleine

Der Verkäufer zahlt die Maklergebühren zur Gänze, ohne dass sich der Käufer daran beteiligt. 

Maklerprovision sparen: Erfolgreich verkaufen mit der Bergen Formel


*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je ab 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.

Faires Modell zur Maklerprovision Berlin Kauf

Welches Modell sich wann anbietet, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass in der Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ bei privaten Wohnimmobilien die Antwort meist bei Verkäufer und Käufer zu finden ist. Eine gleichmäßige Aufteilung zwischen diesen zwei Parteien erweist sich regelmäßig als fair, weil aufgrund des erfolgreichen Verkaufs beide Seiten von der Maklerleistung profitieren.

Maklergebühren Berlin: Einfamilienhaus oder doch Zweifamilienhaus

Um die Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ zu klären, ist eine genaue Abgrenzung zwischen Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus wichtig.

Urteil Maklerprovision Hausverkauf: Wann liegt ein Einfamilienhaus vor?

Der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB), wonach Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen zahlen, ist auf Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht jedoch auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser anwendbar. Die Einstufung als Einfamilienhaus ist daher ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, die Maklerprovision Hausverkauf zu klären. Laut Rechtsprechung muss die Immobilie den Wohnbedürfnissen der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dienen. Hierbei entscheidet der Gesamteindruck. Auch wenn es eine Einliegerwohnung oder eine untergeordnete gewerbliche Nutzungsmöglichkeit gibt, kann das Objekt als Einfamilienhaus einzustufen sein.

 

Beispiel: Büroanbau

Im Beispielsfall hatte der BGH zu klären, ob ein Büroanbau, der rund ein Fünftel der Gebäudefläche einnimmt, die Einstufung als Einfamilienhaus verhindert und damit eine reine Außenprovision (Käufer trägt die Gebühren alleine) ermöglicht. Die Richter stellten klar, dass aufgrund des Gesamteindrucks ein Einfamilienhaus vorliegt. Dabei sind objektive Kriterien wie die bestehende Bebauung und Nutzung zum Verkaufszeitpunkt entscheidend, nicht jedoch zukünftige Nutzungspläne (Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 32/24).

 

Sonderfall: Einliegerwohnung

Ob trotz einer Einliegerwohnung ein Einfamilienhaus vorliegt, hängt davon ab, wie das Objekt zum Kaufzeitpunkt tatsächlich genutzt wurde. Theoretische Nutzungsmöglichkeiten sind ebenso wenig relevant wie die Objektbezeichnung im Exposé (Urteil des OLG Köln). Wenn die Einliegerwohnung deutlich weniger Wohnfläche als das restliche Haus hat und über keine eigene Adresse verfügt, spricht das für das Vorliegen eines Einfamilienhauses.


Maklerprovision Hausverkauf: reine Außenprovision bei Zweifamilienhaus

Ein Zweifamilienhaus ist insbesondere dann anzunehmen, wenn

  • das Gebäude zwei komplette Wohnungen beherbergt und die Wohnbedürfnisse zweier Familien erfüllen kann
  • zwei getrennte Eingänge existieren
  • jede Wohneinheit über eigene Versorgungseinrichtungen wie Küche und Badezimmer verfügt

Beim Verkauf eines Zweifamilienhauses ist es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision Berlin als reine Außenprovision zur Gänze trägt.

Maklerprovision Berlin wie hoch ist sie?

Neben der Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ spielt auch die Höhe eine entscheidende Rolle. Hier können sich aufgrund der hohen Kaufsummen von Immobilien erhebliche Unterschiede ergeben, je nachdem wie viel Prozent der Immobilienmakler verrechnet. Die konkrete Höhe erfahren Sie beim jeweiligen Makler.

Wie kann ich die Maklerprovision berechnen?

Die Maklerprovision berechnen Sie, indem Sie den vertraglich festgelegten Kaufpreis mit dem prozentualen Wert multiplizieren, der mit dem Makler für die Provisionshöhe vereinbart wurde. Dieser prozentuale Wert gibt an, wie viel Prozent vom Kaufpreis an den Immobilienmakler zu leisten ist.

 

Formel:

  • Kaufpreis x prozentualer Wert / 100 = Höhe der Maklerprovision

Beispiel:

  • Kaufpreis: 500.000 Euro
  • Provision: 1,9 Prozent inklusive Mehrwertsteuer
  • Berechnung: 500.000 Euro x 1,9 Prozent
  • Provisionshöhe: 9.500 Euro inkl. Mehrwertsteuer jeweils für Käufer und Verkäufer

Provisionsrechner nutzen für Maklerprovision

Bei Bergen Real Estate können Sie die Maklerprovision berechnen, indem Sie online in unseren Provisionsrechner den Kaufpreis eingeben. Das Ergebnis erhalten Sie schnell und bequem, ohne selbst Berechnungen vornehmen zu müssen.

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Maklerprovision wie hoch sind die Maklergebühren Berlin?

Die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?“ beantwortet Ihnen unser Provisionsrechner schnell und einfach online. Je nach Art der Immobilie fällt die Antwort unterschiedlich aus.

Maklerprovision wie hoch ist sie bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus?

Für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus sind 3,57 Prozent üblich, bei uns sind es regelmäßig nur je ab 1,9 Prozent.

Wo gibt es eine niedrige Maklerprovision Berlin Prozent?

Mit unserem Vergleichsrechner sehen Sie, wie viel Sie sich mit unserer regelmäßig niedrigen Provision im Vergleich zur marktüblichen Höhe ersparen. Bei Bergen Real Estate beantworten wir die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin und Brandenburg?“ regelmäßig mit je ab 1,9 Prozent für den Käufer und ab 1,9 Prozent für den Verkäufer. Als Basis gilt der Verkaufspreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Übliche Maklerprovision Berlin Prozent: bis zu 3,57 Prozent bei privaten Wohnobjekten für Käufer und Verkäufer

Niedrige Maklerprovision Berlin Prozent bei Bergen Real Estate: jeweils 1,9 Prozent vom Verkaufspreis (Einfamilienhaus oder Wohnung) für Käufer und Verkäufer

Wie Sie sehen, können Sie durch einen Vergleich der Provisionshöhen viel Geld sparen. Wenn Sie für ein konkretes Objekt die Maklerprovision berechnen lassen möchten oder andere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an. Ein Blick in unsere FAQ kann Ihnen ebenso Antworten geben.


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FAQ - häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Beim Kauf eines Einfamilienhauses teilen sich Verkäufer und Käufer üblicherweise die Maklerprovision. Demnach zahlen beide jeweils die Hälfte der Provision. Bei Bergen Real Estate sind das für jede Partei regelmäßig je ab 1,9 Prozent einschließlich Mehrwertsteuer. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses oder gewerblich genutzten Ferienhauses zahlt üblicherweise der Käufer die volle Provision alleine.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses und einer Wohnung zahlt der Verkäufer regelmäßig die halbe Maklerprovision, während der Käufer die andere Hälfte der Provision übernimmt. Eine andere Vereinbarung gibt es bei Grundstücken und Gewerbeimmobilien. Beim Verkauf von Baugrundstücken, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeobjekten zahlt der Käufer die volle Provision, während die Transaktion für den Verkäufer provisionsfrei ist.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer die Maklerprovision zahlt, richtet sich nach dem Gesetz und der individuellen Vereinbarung. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen zahlen regelmäßig Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Private Immobilienkäufer (= Verbraucher) dürfen laut Gesetz nur höchstens 50 Prozent der Provision tragen. Bei Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien übernehmen Immobilienkäufer üblicherweise die gesamte Maklerprovision.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei Maklerprovision?

Die Mehrwertsteuer bei der Maklerprovision beträgt 19 Prozent. Die vom Makler ausgewiesene Provision versteht sich als Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer. Das bedeutet beispielsweise: Die von Bergen Real Estate regelmäßig für Verkäufer und Käufer berechnete Maklerprovision von jeweils ab 1,9 Prozent enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Es gibt keine allgemein verbindliche Antwort zur Höhe der Maklerprovision, da sie je nach Immobilienart, Region und Makler unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bei Bergen Real Estate ist die Maklerprovision mit regelmäßig ab 1,9 Prozent vom Verkaufspreis (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) für Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Branchenvergleich niedrig. Üblich sind bis zu 3,57 Prozent bei privaten Wohnimmobilien sowie bis zu 7,14 Prozent bei Grundstücken und Gewerbeobjekten.

Was ist eine übliche Maklerprovision?

Es gibt keine allgemein gültige Vorgabe über die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf. In Deutschland ist eine Maklerprovision von 3,57% inkl. ges. MwSt. des Verkaufspreises von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen üblich. Die Provision für Grundstücke und Gewerbeimmobilien kann 7,14 % inkl. ges. MwSt. des Verkaufspreisesbetragen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Region, wobei die Eigentümer und Makler die Provision auf Basis der jeweiligen markttypischen Regelungen vereinbaren. Das neue Gesetz regelt die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer bundesweit einheitlich. Dies bedeutet in einigen Bundesländern eine finanzielle Erleichterung für die Immobilienkäufer, zumal sie nur mehr maximal die Hälfte der Provision zahlen müssen. 

Wer muss laut Gesetz die Maklerprovision zahlen?

Immobilienmakler erhalten für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie eine sogenannte Maklerprovision, auch Maklergebühr oder Maklercourtage genannt. Laut Gesetz tragen Käufer und Immobilienverkäufer die Zahlung der Maklerprovision zu gleichen Teilen (jeweils 50 Prozent). Demnach widerspricht eine Vereinbarung nach dem Bestellerprinzip, wonach jene Vertragspartei die Provisionskosten trägt, die den Makler beauftragt hat, dem Gesetz. Solche Absprachen sind somit bundesweit unzulässig. Wenn auch der Verkäufer einen Maklerauftrag erteilt hat, ist es ab Inkrafttreten des Gesetzes unzulässig, die Maklerprovision zur Gänze dem Käufer zu verrechnen. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Maklerprovision folgendermaßen: 

 

Provision bei Maklertätigkeit für beide Parteien 

Haben sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den Immobilienmakler beauftragt, müssen beide Vertragsparteien jeweils die Hälfte der Maklergebühr tragen. Das ergibt sich aus § 656c Satz 1 BGB. Trifft der Makler mit einer Partei die Vereinbarung, unentgeltlich tätig zu werden, darf er auch von anderen Partei keine Provision verlangen. Ein solcher Provisionsverzicht gilt für beide Partner. Eine anderslautende Regelung ist nicht zulässig. 

 

Vereinbarungen über die Maklergebühren bei nur einem Auftraggeber 

Hat nur eine Vertragspartner dem Makler einen Auftrag erteilt, muss diese für die Maklergebühr aufkommen. Mittels Vereinbarung können nur höchstens 50 Prozent der Maklerprovision an die andere Kaufvertragspartei weitergegeben werden. Der Auftraggeber kann erst dann den Anteil der anderen Kaufvertragspartei einfordern, wen er einen Nachweis dafür erbringt, die Provision bereits gezahlt zu haben. Diese Regelungen ergeben sich aus § 656d BGB. 

Die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung der Maklerprovision gelten nur, wenn der Immobilienkäufer als Verbraucher fungiert. Sie betreffen den Verkauf von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Auf Kapitalanlage- und Gewerbeimmobilien ist diese Regelung nicht anwendbar. Demnach sind bei gewerblichen Immobilienkäufern weiterhin andere Vereinbarungen über die Aufteilung der Maklerprovision zulässig.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung der Maklerprovision gelten nur, wenn der Immobilienkäufer als Verbraucher fungiert. Sie betreffen den Verkauf von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Auf Kapitalanlage- und Gewerbeimmobilien ist diese Regelung nicht anwendbar. Demnach sind bei gewerblichen Immobilienkäufern weiterhin andere Vereinbarungen über die Aufteilung der Maklerprovision zulässig. 

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Im Falle einer Vermietung ist die Provision des Maklers beinahe nie verhandelbar, zumal dieser Betrag regelmäßig nur die Aufwendungen des Immobilienmaklers abdeckt. 

Der Verkäufer kann sich beim Immobilienverkauf eventuell dann auf eine niedrigere Provision, wie z.B. bei Bergen Real Estate, mit dem Makler einigen, wenn das Objekt leicht zu verkaufen ist und einen attraktiven Erlös erzielen kann. Auf der Käuferseite ist es genau umgekehrt. Der Käufer hat dann Chancen, einen Nachlass bei der Maklerprovision herauszuholen, wenn sich der Verkauf des Objekts schwierig gestaltet, weil beispielsweise andere Interessenten fehlen und die Immobilie schon lange auf dem Markt ist.  

Wie wird die Maklerprovision errechnet?

Für die Maklerprovision ist ein prozentualer Wert vereinbart, der festlegt, wie viel Prozent der Makler vom Kaufpreis als Provision erhält. Die Maklerprovision errechnet sich nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Demnach ist der Kaufpreis mit der Prozentangabe zu multiplizieren, um die Provisionshöhe zu ermitteln. 

 

Beispiel: Verkauf eines Einfamilienhauses 

  • Kaufpreis: 300.000 € 
  • Vereinbarte Maklerprovision: 1,9% inkl. Mehrwertsteuer 
  • Berechnung der Provision: 300.000 Euro x 1,9% 
  • Provisionshöhe: 5.700 € inkl. Mehrwertsteuer jeweils für Käufer und Verkäufer 
  • Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 1,9% ergibt sich eine Maklerprovision von 5.700 € inkl. Mehrwertsteuer jeweils für Käufer und Verkäufer 

Wie hoch ist die gesetzliche Maklerprovision?

Auf die Frage „Wie hoch ist die gesetzliche Maklerprovision?“ gibt es keine klare Antwort, weil die Provisionshöhe in Deutschland nicht per Gesetz geregelt ist. Demnach können die Beteiligten die Maklercourtage grundsätzlich frei verhandeln. Allerdings hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Käufer von Wohnimmobilien (Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen) die Provision nicht mehr komplett alleine tragen dürfen, so wie es früher üblich war. Vielmehr teilen sich bei diesen Objekten üblicherweise Verkäufer und Käufer die Maklergebühr. Diese Regelung betrifft nicht Gewerbeimmobilien, zumal die Käufer hier nicht als Verbraucher auftreten.

Die Frage „Wie hoch ist die gesetzliche Maklerprovision?“ lässt sich zwar theoretisch nicht beantworten, aber in der Praxis gibt es Richtwerte für Maklergebühren, die je nach Bundesland variieren.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin und Brandenburg?

Die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?“ beantworten verschiedene Makler teilweise unterschiedlich, zumal sie diese Gebühren frei verhandeln können. Allerdings gibt es Richtwerte, die sich zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises bewegen. Dies variiert je nach Immobilienmakler und Art der Immobilie.

Vor der Gesetzesreform 2020 mussten die Käufer von privaten Wohnimmobilien regelmäßig den vollen Betrag alleine aufbringen. Seither teilen sie sich die Maklerprovision Berlin mit dem Verkäufer und zahlen daher üblicherweise bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Das bringt eine finanzielle Entlastung. Hier lohnen sich Vergleiche, um zu sparen.

Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf?

Auf die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf?“ gibt es unterschiedliche Antworten, je nachdem welche Art von Immobilie verkauft wird, nämlich Einfamilienhaus, Wohnung, Baugrundstück, Mehrfamilienhaus oder eine andere Gewerbeimmobilie.

 

1. Maklerprovision Berlin Kauf Einfamilienhaus

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses teilt sich der Käufer regelmäßig die Maklergebühren mit dem Verkäufer zu gleichen Teilen.

 

2. Verkauf Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung über einen Makler verkauft, zahlen Verkäufer und Käufer die Provision regelmäßig jeweils zur Hälfte. Diese faire Aufteilung soll Privatkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Sinne des Verbraucherschutzes finanziell entlasten. Vor Einführung der Regelung wurde die Gebühr dem Käufer alleine verrechnet.

 

3. Wer zahlt die Maklerprovision bei Verkauf eines Grundstückes?

- Grundstück und Erstellung eines Einfamilienhauses

Wenn das Grundstück und die Erstellung eines Einfamilienhauses in Berlin oder Brandenburg vertraglich verknüpft sind, zahlen Verkäufer und Käufer die Maklergebühren regelmäßig zu gleichen Teilen. Bei uns sind dies in der Regel ab 1,9 Prozent für jede Seite.

Baugrundstück: Beim Verkauf eines Baugrundstücks übernimmt der Käufer die komplette Provision, sodass die Transaktion für den Verkäufer provisionsfrei bleibt.

 

4. Maklercourtage bei Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien ist die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf?“ in der Regel mit dem Käufer zu beantworten. In Berlin sind Pakete aus mehreren Wohnungen, gewerblich genutzte Ferienhäuser und Mietshäuser für die Verkäufer provisionsfrei. Hierfür übernimmt der Käufer die Zahlung.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei der Frage „Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?“ ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrparteienhaus beziehungsweise Wohn- und Geschäftshaus handelt.

 

1. Maklerprovision Hausverkauf Einfamilienhaus

Die Maklerprovision Berlin Kauf Einfamilienhaus zahlen üblicherweise Hausverkäufer und Käufer zu gleichen Teilen.

 

2. Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf Zweifamilienhaus?

Bei einem Zweifamilienhaus kann die Maklerprovision Hausverkauf als reine Außenprovision für den Käufer vereinbart werden, weil die gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung nicht anwendbar ist. Eine solche Vereinbarung ist vielfach üblich. Bei Bergen Real Estate trägt die Maklerprovision Berlin Kauf Zweifamilienhaus der Käufer.

 

3. Mietshaus

Bei Mietshäusern tragen die Maklergebühren Berlin und Brandenburg die Käufer. Bei diesen Gewerbeimmobilien sind die Regelungen zur Hälfteteilung nicht anwendbar.

 

4. Ferienhaus

Für die Frage „Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf von Ferienhäusern?“ ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein gewerblich vermietetes Objekt oder ein selbst genutztes Ferienhaus handelt. Bei einem gewerblich genutzten Ferienhaus kommt der Käufer für die Maklercourtage auf. Bei einem selbst benutztem Ferienhaus ist es üblich, dass Verkäufer und Käufer die Maklerprovision Berlin jeweils zur Hälfte zahlen. 

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und für die Vermittlung ein Maklerbüro beauftragen möchten, beschäftigt Sie vermutlich diese Frage „Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?“ Wie viel muss ich als Verkäufer zahlen? Der Käufer steht vor derselben Frage.

Die Antwort auf die Frage „Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?“ fällt in etwa so aus:

Bei einer üblichen Provision von 7,14 Prozent müssen bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 Prozent und eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent zahlen. Wir verrechnen als Makler regelmäßig eine niedrigere Maklerprovision Berlin in Höhe von jeweils ab 1,9 Prozent.

Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?

Die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?“ beschäftigt Verkäufer und Käufer gleichermaßen, die ein Mehrparteienhaus verkaufen oder kaufen möchten. Mehrfamilienhäuser sind regelmäßig keine privaten Wohnimmobilien, sondern als Gewerbeimmobilien einzustufen. Für sie gibt es keine gesetzliche Regelung zur Provisionsfrage. Die Vorgehensweise kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Antwort auf die Frage „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?“ lautet in Berlin und Brandenburg üblicherweise: „Der Käufer“. Hier ist es üblich, dass der Käufer des Mehrfamilienhauses die Provision zahlt. Für die Verkäufer von Mehrparteienhäusern bleibt der Verkauf üblicherweise provisionsfrei, sodass sie die Dienstleistungen des Maklers kostenlos nutzen.

Wie hoch ist die Maklerprovision für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

So manches Einfamilienhaus verfügt über eine Einliegerwohnung. Kommt es zu einem Verkauf, stellt sich unter anderem die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?“ Dieses Wohnhaus kann rechtlich trotzdem als Einfamilienhaus einzustufen sein. Damit sind auch die Regelungen zum Verbraucherschutz für die Provisionsverteilung anzuwenden, wonach der Käufer maximal die Hälfte der Provision tragen darf.

In diesem Fall greift die Provision für ein Einfamilienhaus, deren tatsächliche Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist und daher nicht allgemein bestimmt werden kann. Wenn Sie einen genauen Wert erfahren möchten, fragen Sie einen Makler. Wir von Bergen Real Estate nennen auf die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?“ regelmäßig ab 1,9 Prozent für den Verkäufer und ab 1,9 Prozent für den Käufer.