+49 (0)30 843 19 777

Maklerprovision Berlin: Wer wie viel und wann zahlt


Erfolgreich

verkaufen:

Maklerprovision 1,9%

Bei uns zahlen Käufer & Verkäufer in der Regel nur je ab
1,9% Provision*
(inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser.



Berechnen Sie jetzt Ihre Provisionsersparnis*:

Immobilienpreis

Die Maklergebühr Berlin: Wofür und wann ist sie zu zahlen?

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und wollen daher wissen, wie hoch die Maklerprovision Berlin Prozent ist? Vielleicht stehen Sie aber auch auf der anderen Seite und fragen sich, welche Maklergebühren Berlin für Sie als Käufer beim Wohnungskauf anfallen? Egal, ob Sie als Verkäufer auftreten oder ein Objekt kaufen möchten, hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen wie „Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf einer Wohnung?“ „Wie hoch ist Maklerprovision Berlin Kauf eines Einfamilienhauses?“ „Wer kommt für die Maklergebühren Berlin bei Mehrfamilienhäusern auf?“ Über diese und andere Punkte zu den Themen Maklerprovision berechnen und zahlen können Sie sich bei uns informieren.  

Mit der Maklerprovision wird ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie entlohnt. Dies gilt dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Es gibt einen wirksamen, schriftlichen Maklervertrag mit Verkäufer beziehungsweise Käufer.
  • Der Makler sorgt mit seiner Leistung (Vermittlungstätigkeit) dafür, dass ein wirksamer Kaufvertrag über eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück abgeschlossen wird.

Wann die sogenannte Maklercourtage zur Zahlung fällig wird, verrät ein Blick in die AGB des Maklers. Meist tritt die Fälligkeit ein, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Üblich ist eine Zahlungsfrist von sieben bis 14 Tagen.


Übersicht Maklerprovision

Anwendungsbereich

Provision Verkäufer

marktüblich

Provision Verkäufer

bei Bergen Real Estate

Einfamilienhaus 3,57% nur ab 1,9%*
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 3,57% nur ab 1,9%*
Grundstück und Erstellung Einfamilienhaus (vertragliche Verknüpfung) 3,57% nur ab 1,9%*
Baugrundstück provisionsfrei für Verkäufer
Eigentumswohnung 3,57% nur ab 1,9%*
Wohnungspaket provisionsfrei für Verkäufer
Zweifamilienhaus provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus (gewerbliche Vermietung) provisionsfrei für Verkäufer
Ferienhaus/-wohnung (Selbstnutzung, ganzjährig möglich) 3,57% nur ab 1,9%*
Mietshaus provisionsfrei für Verkäufer
Gewerbeimmobilie provisionsfrei für Verkäufer
Spezialimmobilien provisionsfrei für Verkäufer

*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je ab 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.

Maklerprovision Berlin Wer zahlt? Käufer, Verkäufer oder beide?

Zur Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses?“ sind laut Gesetz diese drei Modelle denkbar:

 

Modell 1 (= Regelfall): Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklergebühren gleichmäßig

Bei diesem Modell besteht ein Maklervertrag zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Makler. Darin ist die Höhe der Provision geregelt, die beim Verkauf fällig wird. Mit dem Käufer gibt es ebenso einen Maklervertrag, in welchem die identische Provisionshöhe festgeschrieben ist. Die Vereinbarung einer anderen Höhe wäre unzulässig. Dieses Modell basiert auf dem Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB, wonach in beiden Maklerverträgen nur dieselbe Provisionshöhe festgelegt werden darf. Demnach wäre es nicht zulässig, dass eine Partei weniger zahlt als die andere.

 

Modell 2: Maklervertrag mit Verkäufer und nachträgliche Vereinbarung mit Käufer

Option 2 besteht darin, dass es nur einen Maklervertrag mit dem Verkäufer gibt, dessen Interessen der Immobilienmakler vertritt. Da jedoch auch der Käufer von den Vermittlungstätigkeiten des Maklers profitiert, kann sich dieser mit einer notariellen Vereinbarung dazu verpflichten, die Provision teilweise (höchstens 50 Prozent) zu zahlen. Dieses Modell setzt voraus, dass sich der Käufer zur Zahlung bereit erklärt und der Provisionsanteil des Verkäufers entrichtet wurde. Hier braucht es einen Zahlungsnachweis.

Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer den Käufer zur Zahlung der gesamten Maklerprovision verpflichtet, ist gemäß § 656d BGB (Abwälzungsregelung) unzulässig. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Gegenzug zur vollständigen Übernahme der Provisionszahlung der Kaufpreis reduziert wird (Urteil des BGH vom 6. März 2025 – I ZR 138/24).

 

Modell 3: Verkäufer zahlt Maklercourtage alleine

Der Verkäufer zahlt die Maklergebühren zur Gänze, ohne dass sich der Käufer daran beteiligt. 

Maklerprovision sparen: Erfolgreich verkaufen mit der Bergen Formel


*Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je ab 1,9 % Provision (inkl. ges. MwSt) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar und können im Einzelfall hiervon abweichen.

Faires Modell zur Maklerprovision Berlin Kauf

Welches Modell sich wann anbietet, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass in der Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ bei privaten Wohnimmobilien die Antwort meist bei Verkäufer und Käufer zu finden ist. Eine gleichmäßige Aufteilung zwischen diesen zwei Parteien erweist sich regelmäßig als fair, weil aufgrund des erfolgreichen Verkaufs beide Seiten von der Maklerleistung profitieren.

Maklergebühren Berlin: Einfamilienhaus oder doch Zweifamilienhaus

Um die Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ zu klären, ist eine genaue Abgrenzung zwischen Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus wichtig.

Urteil Maklerprovision Hausverkauf: Wann liegt ein Einfamilienhaus vor?

Der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB), wonach Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen zahlen, ist auf Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht jedoch auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser anwendbar. Die Einstufung als Einfamilienhaus ist daher ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, die Maklerprovision Hausverkauf zu klären. Laut Rechtsprechung muss die Immobilie den Wohnbedürfnissen der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dienen. Hierbei entscheidet der Gesamteindruck. Auch wenn es eine Einliegerwohnung oder eine untergeordnete gewerbliche Nutzungsmöglichkeit gibt, kann das Objekt als Einfamilienhaus einzustufen sein.

 

Beispiel: Büroanbau

Im Beispielsfall hatte der BGH zu klären, ob ein Büroanbau, der rund ein Fünftel der Gebäudefläche einnimmt, die Einstufung als Einfamilienhaus verhindert und damit eine reine Außenprovision (Käufer trägt die Gebühren alleine) ermöglicht. Die Richter stellten klar, dass aufgrund des Gesamteindrucks ein Einfamilienhaus vorliegt. Dabei sind objektive Kriterien wie die bestehende Bebauung und Nutzung zum Verkaufszeitpunkt entscheidend, nicht jedoch zukünftige Nutzungspläne (Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 32/24).

 

Sonderfall: Einliegerwohnung

Ob trotz einer Einliegerwohnung ein Einfamilienhaus vorliegt, hängt davon ab, wie das Objekt zum Kaufzeitpunkt tatsächlich genutzt wurde. Theoretische Nutzungsmöglichkeiten sind ebenso wenig relevant wie die Objektbezeichnung im Exposé (Urteil des OLG Köln). Wenn die Einliegerwohnung deutlich weniger Wohnfläche als das restliche Haus hat und über keine eigene Adresse verfügt, spricht das für das Vorliegen eines Einfamilienhauses.


Maklerprovision Hausverkauf: reine Außenprovision bei Zweifamilienhaus

Ein Zweifamilienhaus ist insbesondere dann anzunehmen, wenn

  • das Gebäude zwei komplette Wohnungen beherbergt und die Wohnbedürfnisse zweier Familien erfüllen kann
  • zwei getrennte Eingänge existieren
  • jede Wohneinheit über eigene Versorgungseinrichtungen wie Küche und Badezimmer verfügt

Beim Verkauf eines Zweifamilienhauses ist es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision Berlin als reine Außenprovision zur Gänze trägt.

Maklerprovision Berlin wie hoch ist sie?

Neben der Frage „Maklerprovision Berlin Wer zahlt?“ spielt auch die Höhe eine entscheidende Rolle. Hier können sich aufgrund der hohen Kaufsummen von Immobilien erhebliche Unterschiede ergeben, je nachdem wie viel Prozent der Immobilienmakler verrechnet. Die konkrete Höhe erfahren Sie beim jeweiligen Makler.

Wie kann ich die Maklerprovision berechnen?

Die Maklerprovision berechnen Sie, indem Sie den vertraglich festgelegten Kaufpreis mit dem prozentualen Wert multiplizieren, der mit dem Makler für die Provisionshöhe vereinbart wurde. Dieser prozentuale Wert gibt an, wie viel Prozent vom Kaufpreis an den Immobilienmakler zu leisten ist.

 

Formel:

  • Kaufpreis x prozentualer Wert / 100 = Höhe der Maklerprovision

Beispiel:

  • Kaufpreis: 500.000 Euro
  • Provision: 1,9 Prozent inklusive Mehrwertsteuer
  • Berechnung: 500.000 Euro x 1,9 Prozent
  • Provisionshöhe: 9.500 Euro inkl. Mehrwertsteuer jeweils für Käufer und Verkäufer

Provisionsrechner nutzen für Maklerprovision

Bei Bergen Real Estate können Sie die Maklerprovision berechnen, indem Sie online in unseren Provisionsrechner den Kaufpreis eingeben. Das Ergebnis erhalten Sie schnell und bequem, ohne selbst Berechnungen vornehmen zu müssen.

Kostenlose und individuelle Bewertung Ihrer Immobilie

Mit echten Vergleichsdaten und ohne Algorithmus,

persönlich und individuell von uns für Sie erstellt.



Maklerprovision wie hoch sind die Maklergebühren Berlin?

Die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?“ beantwortet Ihnen unser Provisionsrechner schnell und einfach online. Je nach Art der Immobilie fällt die Antwort unterschiedlich aus.

Maklerprovision wie hoch ist sie bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus?

Für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus sind 3,57 Prozent üblich, bei uns sind es regelmäßig nur je ab 1,9 Prozent.

Wo gibt es eine niedrige Maklerprovision Berlin Prozent?

Mit unserem Vergleichsrechner sehen Sie, wie viel Sie sich mit unserer regelmäßig niedrigen Provision im Vergleich zur marktüblichen Höhe ersparen. Bei Bergen Real Estate beantworten wir die Frage „Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin und Brandenburg?“ regelmäßig mit je ab 1,9 Prozent für den Käufer und ab 1,9 Prozent für den Verkäufer. Als Basis gilt der Verkaufspreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Übliche Maklerprovision Berlin Prozent: bis zu 3,57 Prozent bei privaten Wohnobjekten für Käufer und Verkäufer

Niedrige Maklerprovision Berlin Prozent bei Bergen Real Estate: jeweils 1,9 Prozent vom Verkaufspreis (Einfamilienhaus oder Wohnung) für Käufer und Verkäufer

Wie Sie sehen, können Sie durch einen Vergleich der Provisionshöhen viel Geld sparen. Wenn Sie für ein konkretes Objekt die Maklerprovision berechnen lassen möchten oder andere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an. Ein Blick in unsere FAQ kann Ihnen ebenso Antworten geben.


Unsere Checklisten & Ratgeber (kostenlos)

Immobilienwissen Ratgeber & Checklisten


Premiumservice für Ihre Immobilie:

Immobilienmakler Nikolassee
  • Hohe Reichweite als Google Ads-Professionals 
  • Interaktives Exposé in Deutsch und Englisch
  • Single Point of Contact im gesamten Verkaufsprozess für Verkäufer und Käufer
  • Persönliche Erreichbarkeit für Sie, auch abends und am Wochenende
  • Virtuelle 360° und Live-Besichtigung
  • Luftaufnahmen mit Drohne und Imagefilm Ihrer Immobilie
  • [mehr lesen]


FAQ - häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei Maklerprovision?

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Was ist eine übliche Maklerprovision?

Wer muss laut Gesetz die Maklerprovision zahlen?

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Wie wird die Maklerprovision errechnet?

Wie hoch ist die gesetzliche Maklerprovision?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin und Brandenburg?

Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?

Wer zahlt Maklerprovision bei Verkauf Mehrfamilienhaus?

Wie hoch ist die Maklerprovision für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?