Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9% Provision* (inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Mehrfamilienhäuser.
Beim Wohnungsverkauf zahlen Verkäufer und Käufer die Maklerprovision laut gesetzlichem Verteilungsverteilungsschlüssel. Demnach muss der Auftraggeber, das ist regelmäßig der Wohnungsverkäufer, mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Das bedeutet wiederum für den Wohnungskäufer, dass er maximal 50 Prozent der Maklergebühr zahlen muss. Haben beide Parteien des Kaufvertrages den Makler mit der Durchführung beauftragt, tragen sie die Maklerprovision jeweils in gleicher Höhe.
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